Logopädische Therapie/Behandlung erfolgt nur nach Ausstellung eines Rezeptes/Verordnung durch einen Arzt. Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen.
• Kinderärzte
• HNO Ärzte
• Phoniater
• Hausärzte/Allgemein Mediziner
• Neurologen
• Kieferorthopäden/Zahnärzte.
Es ist sinnvoll, erst nach einer Terminvereinbarung die Verordnung ausstellen zu lassen.
Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10% und eine Rezeptgebühr von 10 Euro selbst zahlen.
Bitte nehmen Sie entweder telefonisch oder per Kontaktformular mit uns Kontakt auf.
Regulär erhalten Sie eine logopädische Verordnung/ein Rezept mit einer sog. „Therapiefrequenz“ von 1x pro Woche; je nach Bedarf kann diese Frequenz auch 1-2x pro Woche oder von Beginn der Behandlung an 2x pro Woche umfassen.
Bei Akutfällen bis zu 3x wöchentlich.
Im Moment ist unsere Wartezeit 2-3 Monate.
Bei Akutfällen versuchen wir immer zeitnah Termine zu vergeben.